Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter bzw. zwischen den Eigentümern von Wohnungen. Hierzu gehört:
Sie haben ein rechtliches Anliegen im Bereich Miet- und Wohneigentumsrecht?
Rechtsanwalt Jörg Schläbe steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Strafrecht umfasst im Rechtssystem diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden.
Sie haben ein rechtliches Anliegen im Bereich Strafrecht?
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Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander. Die Gleichrangigkeit zwischen den Privaten ist das wesentliche Abgrenzungsmerkmal zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, die durch das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger gekennzeichnet sind.
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Zum Verkehrsrecht gehören alle rechtlichen Beziehungen in und um den Straßenverkehr. Zu unterscheiden ist Zivil- und Strafverkehrsrecht.
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Das Arbeitsrecht regelt sämtliche rechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierzu gehört:
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